Brexit! Und was nun?

Focus

Knapp dreieinhalb Jahre nach dem britischen Referendum zum EU-Austritt ist dieser Schritt zum 31. Januar 2020 historische Wirklichkeit geworden. Damit endete eine mehr als 40-monatige Hängepartie, die schon jetzt weitreichende politische wie wirtschaftliche Konsequenzen vor allem auf britischer Seite nach sich gezogen hat. Doch was ändert sich mit dem Brexit für die Logistik? Was müssen Verlader und Empfänger auf beiden Seiten des Ärmelkanals jetzt wissen?

Eins vorweg: Zunächst einmal ändert sich mit der bis zum 31.12.2020 eingeräumten Übergangsphase nichts. Großbritannien bleibt in der europäischen Zollunion und ist damit quasi wie ein EU-Mitglied ohne Stimmrecht zu behandeln. Boris Johnsons konservativer Regierung bleiben gut elf Monate, um den endgültigen Austritt aus dem EU-Binnenmarkt zu regeln. Soweit, so gut. Aber was folgt dann?

Die britische Regierung hat kürzlich ein Schreiben an über 200.000 britische Unternehmen verschickt, in dem sie sie darüber informiert, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2021 für alle Waren, die unter ihrer Kontrolle stehen und in das Vereinigte Königreich eingeführt oder aus UK verbracht werden, eine Zollabfertigung durchführen müssen. In dem Schreiben heißt, dass sie einen Zollbroker für die Abfertigung benennen müssen, sofern sie nicht beabsichtigen, die Verzollungen selbst durchzuführen. Hellmann UK ist auf der Liste der berechtigten Broker bereits gelistet.

 
Hafen in Dover: Hier betreibt Hellmann Worldwide Logistics ein spezialisiertes Zollbüro, um die Ein- und Ausfuhrregularien Ihrer Transporte schnell und sicher abzuwickeln.

Mit Hellmann sicher durch den Zoll

Für die Logistik ist die Situation klar: Egal ob Austritt mit oder ohne Deal, für die kontinentale Logistikbranche wird der Warenverkehr mit Großbritannien neu geregelt werden müssen, und zwar nach den Regularien, die für Nicht-EU-Länder wie etwa für die Schweiz oder Norwegen schon lange gelten. Das bedeutet, dass sämtliche Zollformalitäten einzuhalten sind: Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, Vollmachtsregelungen (Power of Attorney), VAT-Bestimmungen etc. In jedem Fall bedeutet dies einen Mehraufwand für die Ein- und Ausfuhr von Waren, der Laufzeiten insbesondere im Straßengüterverkehr verlängern kann.

„Wir sind gut gerüstet und nachdem wir nun Planungssicherheit haben, werden wir noch weitere Kapazitäten aufbauen."

Auf dieses Szenario konnten wir uns bei Hellmann in den vergangenen drei Jahren intensiv vorbereiten. Dies bestätigt Andreas Bunnemann, Manager für European Roadfreight: „Wir sind gut gerüstet und nachdem wir nun Planungssicherheit haben, werden wir noch weitere Kapazitäten aufbauen: Das Know-how haben wir im Hause und werden nun neue Ressourcen schaffen und bestehendes Personal schulen, um die zu erwartenden Zollangelegenheiten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus haben wir in Dover ein spezialisiertes Customs-Office – was uns einen Wettbewerbsvorteil verschafft und Kunden maximale Sicherheit und Effizienz bietet.“

 
Stau auf der A20 - wie sich die Laufzeiten aufgrund der Wartezeiten an den Häfen und am Eurotunnel entwickeln, bleibt abzuwarten.

Laufzeiten noch mit Fragezeichen

Wie sich die Laufzeiten im europäischen Landverkehr entwickeln, lässt sich heute noch nicht verlässlich voraussagen. Experten gehen davon aus, dass ein LKW je nach Wartezeiten und Rückstaus an den Häfen und am Eurotunnel in der EU und in GB Anfang 2021 voraussichtlich nur noch etwas mehr als halb so viele Umläufe pro Monat zwischen Großbritannien und dem europäischen Festland schaffen kann. Ob und in welchem Umfang Alternativrouten über andere Häfen oder der Umstieg auf Multimodale Verkehre Abhilfe schaffen können, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass eine möglichst effiziente - und dadurch schnelle - Einfuhr von der Qualität der Fracht- und Zollpapiere abhängt. „Wir müssen unsere Kunden, die Versender und die Empfänger der Waren sensibilisieren, sich frühzeitig mit den Ein- und Ausfuhrregularien ihrer Sendungen zu befassen“, fordert Bunnemann.

„Wir müssen ... Versender und Empfänger ... sensibilisieren, sich frühzeitig mit den Ein- und Ausfuhrregularien ihrer Sendungen zu befassen.“

Konstante Laderaumkapazitäten mit Hellmann

Schon jetzt ist erkennbar: Der Außenhandel insbesondere zwischen Deutschland und Großbritannien ist seit dem Brexit-Referendum rückläufig, vor allem auf der kontinentalen Exportseite. Ein weiterer Einbruch wird nach dem 31.12.2020 erwartet, vor allem im B2C-Geschäft. Zudem ist es gut möglich, dass sich einzelne LKW-Unternehmer aus dem Großbritannien-Verkehr zurückziehen. Zusammen mit der verringerten Anzahl der Umläufe zwischen EU und GB wird dies zwangsläufig auch zu einer Laderaumverknappung führen. Hellmann verfügt jedoch über einen großen Pool solider Carrier-Kontakte, sodass wir uns auch hier gut gerüstet sehen.

Durch unsere Zollkompetenz, den Aufbau der erforderlichen zusätzlichen Ressourcen sowie unseren stabilen Carrier-Pool und weitreichende Marktkenntnisse zu potenziellen alternativen Verkehrsführungen können wir unseren Kunden auch nach dem 31.12.2020 Sicherheit in einem insgesamt eher unsicheren Umfeld geben. Bei Fragen zur Einfuhr- oder Ausfuhrverzollung wenden Sie sich gerne an unsere Experten.

 

 

Für Zollangelegenheiten in Großbritannien wenden Sie sich an: CustomsClearanceEnquiries@hellmann.com.

Weitere Informationen rund um den Brexit erhalten Sie stets aktuell in unserem Brexit Blog.

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