Einfuhrumsatzsteuer: Wettbewerbsnachteile für Deutschland minimiert

Focus

Seit dem 1. Dezember 2020 greift eine neue Regelung, die die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des übernächsten Monats verschiebt. Die beschlossene Variante der „ausgedehnten Fristenlösung“ verhindert in einer Vielzahl von Fällen die kritisierte notwendige Zwischenfinanzierung und kann sogar zu einer vorübergehenden Stärkung der Liquidität führen. Mit der Änderung wird ein Wettbewerbsnachteil deutscher Logistikstandorte beseitigt, der insbesondere dann zum Tragen kam, wenn die Zinsen hoch oder die Liquidität knapp war, wie z. B. in der Finanzkrise.

 
Reiner Heiken gibt ein Statement für Medienvertreter. Der Hellmann CEO betont die Bedeutung der neuen Einfuhrumsatzsteuer-Regelung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Pressetermin bei Hellmann in Hamburg

Im Rahmen eines Pressetermins mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft am 30.06 in unserer Hamburger Niederlassung wurde nun am Beispiel Hellmanns diskutiert, welche Vorteile insbesondere Spediteure durch die neue Einfuhrumsatzsteuerregelung genießen.

„Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Logistikstandortes Deutschland. Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, eine leistungsfähige Infrastruktur, qualitativ hochwertige Dienstleistungen und schlanke, digitalisierte administrative Prozesse anbieten zu können“, sagte Reiner Heiken, CEO Hellmann Worldwide Logistics zu diesem Anlass.  

Weitere Stimmen:

Senator Michael Westhagemann: „Die Fristenlösung vermag den Nachteil schon deutlich zu schwächen. Vorteil der Fristenlösung war es, dass sie unmittelbar umsetzbar war, während die Einführung eines Verrechnungsmodells noch Jahre in Anspruch genommen hätte. Es bestand zudem weiter das Risiko, dass die Änderung vielleicht gar nicht passiert wäre. Gleichwohl arbeiten wir natürlich weiterhin daran, die Regelung immer weiter zu verbessern. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich beim Bundesfinanzministerium.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Gemeinsam haben wir in der Finanzminister- und Wirtschaftsministerkonferenz Druck gemacht. Das Bundesfinanzministerium hat es für die Corona-Hilfen als steuerliche Maßnahme dankenswerterweise mit aufgenommen. Heute sehen wir ganz direkt: Gerade die Hamburger Logistik- und maritime Wirtschaft profitiert von der neuen Regelung. Die Liquiditätsvorteile für die Unternehmen durch die Verschiebung der Fälligkeitstermine gehen in die Milliarden - das hilft in der Corona-Krise sehr und gibt uns weiteren Schub für den Neustart.“

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen: „In Hamburg werden jährlich rund 12 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer – das sind rund 20 % des Gesamtaufkommens in Deutschland – erwirtschaftet. Die Einführung der Fristenlösung im Dezember 2020 hat zu einem positiven Liquiditätseffekt für die Unternehmen geführt und die Wettbewerbssituation der deutschen Häfen, Lufthäfen und Logistikstandorte gegenüber den europäischen Mitbewerbern verbessert.“

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